GASTGEBER-INFORMATION
So gehe ich beim Vermieten auf Nummer sicher
Teilen macht Spaß. Und es ist ein Beitrag, Ressourcen zu schonen. Das trifft auch für das gemeinsame Nutzen von Wohnraum und das private Vermieten von Zimmern, Wohnungen oder Häusern zu. Der Gesetzgeber überlegt jetzt, diesen neuen Trend zu steuern. Denn bislang zählte die private Wohnungsvermietung größtenteils zu einer gesetzlichen Grauzone. Das soll sich jetzt ändern.
Zwar sind wir sind nicht berechtigt, gesetzliche Ratschläge zu geben, möchten euch aber so gut wie möglich helfen, die derzeitige Rechtslage in eurer Stadt, Region oder eurem Land zu verstehen. Daher haben wir folgende Liste von Informationen zu unseren Top-10-Städten zusammengestellt.
Bitte beachtet Folgendes:
1. Die unten aufgeführten Übersetzungen sind nur Hinweise und keine offiziellen amtlichen Übersetzungen.
2. Wenn möglich haben wir Zitate von offiziellen Städteportalen genutzt, die meist auf dem aktuellsten Stand sind.
3. Obwohl wir euch gern helfen, liegt es als Gastgeber auch in eurer Verantwortung, die gesetzliche Lage in eurer Stadt zu beachten. Solltet ihr danach noch unsicher sein, empfehlen wir euch für weitere Informationen eure Stadtverwaltung, einen Rechtsberater oder den Mieterschutzbund.
Zusammenfassung der Informationen zu unseren Top-10-Städte (überwiegend Stand Mai 2012):
1. Berlin: Seit Januar 2013 gibt es Einschränkungen bei der Vermietung von Ferienwohnungen.
2. Istanbul: Keine Regelung gegen die Kurzzeitvermietung der eigenen Wohnung bekannt.
3. Paris: Seit Anfang September 2013 wird über eine Gesetzesänderung diskutiert
4. London: Das Vermieten von Wohnungen ist offenbar in den meisten Stadtteilen Londons erlaubt.
5. Rom: Das Vermieten ist offenbar erlaubt, wenn der Vermieter der Eigentümer der Unterkunft ist.
6. Madrid & Valencia: In jeder spanischen Gemeinde treffen verschiedene Regelungen zu.
7. Barcelona: Barcelona und die Autonome Gemeinschaft Katalonien prüfen zurzeit neue Gesetze.
8. Hamburg: Am 1.Juni 2013 ist eine Verschärfung des Hamburgischen Wohnraumgesetzes in Kraft getreten.
9. New York: Die Wohnungsvermietung ist für einen Zeitraum von unter 30 Tagen verboten.
Weitere Informationen zu der Vermietungssituation in unseren 10 Top-Städten.
Berlin
Es gibt kein allgemeines Verbot von Kurzzeitvermietungen für ganz Berlin
“Die Zweckentfremdung von Wohnraum kann in Berlin allgemein nicht mehr verhindert werden. Der Grund: Die Zweckentfremdungsverbotsverordnung, mit der die Bezirke gegen Umnutzungen und spekulative Leerstände vorgehen konnten, wurde im Jahr 2002 vom Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin in mehreren Urteilen außer Kraft gesetzt – und zwar rückwirkend zum 1. September 2000. Seit diesem Datum gibt es nach Ansicht des Gerichts in Berlin keinen Wohnungsnotstand mehr.”
Quelle: www.berliner-mieterverein.de, veröffentlicht im April 2010
Seit Januar 2013 wird in einzelnen Stadtteilen Berlins mit Bezug auf den Milieuschutz gegen die Vermietung von Ferienwohnungen vorgegangen. Seit Jahresbeginn dürfen im Bezirk Pankow keine Ferienunterkünfte mehr vermietet werden.
Quelle: www.berliner-mieterverein.de, veröffentlicht im Januar 2013
Istanbul
Keine Regelung gegen die Kurzzeitvermietung der eigenen Wohnung bekannt.
Solltet ihr weitere Informationen haben, könnt ihr uns hier kontaktieren.
London
Das Vermieten von Wohnungen ist offenbar in den meisten Stadtteilen Londons erlaubt.
“Der Bezirk Westminster verbietet die Kurzzeitvermietung, wenn es sich um eine Vermietung von 90 Tagen oder weniger handelt (es sei denn, man verfügt über eine Ausnahmegenehmigung, welche selten gestattet wird). Der Bezirksrat von Westminster sagte der BBC London, dass es wichtig sei, Wohnraum für langfristige Mieter freizuhalten. BBC London fragte bei allen Bezirken der Hauptstadt an, welche Stellung sie in der Frage der Kurzzeitvermietung einnehmen. 27 Londoner Bezirke teilten mit, in der Vermietung der Unterkünfte keine Probleme zu sehen und somit auch keine Ausnahmegenehmigung benötigt wird.
Aber in Southwark, Tower Hamlets, Islington, Kensington und Chelsea warnte der Bezirksrat von Westminster und Camden all diejenigen, die Kurzzeitunterkünfte ohne Ausnahmegenehmigung anbieten, da sie sonst mit Bußgeldern zu rechnen haben. In einigen Fällen muss bei Wiederholungstätern mit einer Strafe von bis zu £20.000 gerechnet werden.”
Bitte beachte: Dieser Text wurde von 9flats.com übersetzt.
Quelle: www.telegraph.co.uk, veröffentlicht im September 2011
Paris
Das Vermieten ist offenbar erlaubt, wenn der Vermieter der Eigentümer der Unterkunft ist.
“Die Eigentümer der Unterkunft sind befugt, ihre Unterkunft ohne gesonderte Erlaubnis zu vermieten, falls es sich um deren Hauptwohnsitz handelt. Vermietet man eine oder mehrere Unterkünfte, bei der/denen es sich nicht um den Hauptwohnsitz handelt und für eine Mietdauer von weniger als einem Jahr, benötigt man eine Ausnahmegenehmigung der Pariser Behörden. Diese Art der Vermietung wird “Touristische Vermietung” genannt und von den Pariser Behörden ausgestellt. Jeder Besitzer, der sich nicht an die Vorgaben hält, macht sich strafbar und muss mit einem Bußgeld von 25.000 € rechnen und zusätzlichen 1.000 € pro Tag und pro Quadratmeter.”
Bitte beachte: Dieser Text wurde von 9flats.com übersetzt.
Quelle: www.paris.fr, offizielle Webseite der Pariser Berhörden, der Inhalt wird aktualisiert.
Seit Anfang September 2013 werden im franzözischen Parlament neue Regularien für die kurzzeitige Untervermietung von Wohnraum diskutiert.
Unter anderm ist vorgesehen:
- eine Definition für kurzzeitig vermietete Unterkünfte festzulegen
- die bisherigen Bestimmungen dahingehend zu erweitern, dass eine Erlaubnis aller Wohnungsmieter im selben Haus eingeholt werden muss, ehe man Wohnraum kurzzeitig an Reisende vermieten kann
- verstärkte Kontrollen durch Behörden
- erhöhte Strafgebühren bei aufgedeckten Verstößen
Bitte beachte: Dieser Text wurde von 9flats.com übersetzt.
Diese Änderungen werden voraussichtlich Anfang 2014 als Gesetz verabschiedet. Quelle: www.lesechos.fr
Rome
Das Vermieten ist offenbar erlaubt, wenn der Vermieter der Eigentümer der Unterkunft ist.
“Man kann Ferienhäuser und -wohnungen, (…) die von privaten Menschen (die weniger als drei Wohnungen in der selben Gemeinde haben) Touristen angeboten werden, auch für nur wenige Tage, also sogenannte Kurzzeitwohnungen mieten. Für diese Art von Vermietung gibt es keine genaue Regelung, (…).”
Bitte beachte: Dieser Text wurde von 9flats.com übersetzt.
Quelle: www.bed-and-breakfast.it, offizielle Römische Bed und Breakfast Website, der Inhalt wird aktualisiert.
Madrid und Valencia
In jeder spanischen Gemeinde treffen verschiedene Regelungen zu.
Bitte wendet euch an die zuständigen Behörden eure Gemeinde für genauere Informationen.
Quelle A: Website des Rathauses in Valencia
Quelle B: Website des Rathauses in Madrid
Barcelona
Barcelona und die Autonome Gemeinschaft Katalonien prüfen zurzeit neue Gesetze.
“Die Tourismusbehörde Kataloniens erwartet momentan die Prüfung und das Inkrafttreten des dritten Kapitels des Omnibusgesetzes. Dieses Gesetz würde die Kurzzeitvermietung von privaten Unterkünften (für touristische Zwecke) allerdings neu regeln. Die betroffenen Unterkünfte würden als touristische Unternehmen, wie beispielsweise Hotels, Pensionen, Apartment-Hotels und Landhäuser, gelten und somit unter Gesetze, die für die Tourismusbranche gelten, fallen.
Der Verordnung zufolge werden alle Miet- und Eigentumswohnungen, die für einen Zeitraum von weniger als 31 Tagen vermietet werden, als Ferienwohnungen angesehen. Sollte ein Eigentümer versuchen, diese Verordnung zu umgehen, indem er angibt, dass es sich um Vermietungen von mehr als 31 Tagen handelt, so kann es sein, dass die Behörden kontrollieren, ob auch keine hotelähnlichen Dienstleistungen angeboten werden. Hierdurch soll die Anzahl der Ferienwohnungen gesenkt werden, die nicht als solche gemeldet sind, wie es in vielen Teilen Barcelonas der Fall ist.”
Bitte beachte: Dieser Text wurde von 9flats.com übersetzt.
Quelle, www.lavanguardia.com, veröffentlicht im November 2011
Hamburg
Im sogenannten Hamburgischen Wohnraumschutzgesetz von 1982 ist unter § 9 die Zweckentfremdung von Wohnraum, sofern die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Wohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist, definiert.
Diese liegt u.a. dann vor, wenn a) eine Verwendung von Wohnraum für ausschließlich gewerbliche oder freiberufliche Zwecke stattfindet oder b) Wohnraum wechselnden Nutzern zum Zwecke des nicht auf Dauer angelegten Gebrauchs überlassen wird und eine entsprechende Nutzung stattfindet. Des Weiteren heißt es, dass bei einer teilweisen gewerblichen oder freiberuflichen Nutzung der Hauptwohnung, in der man selbst als Nutzungsberechtigter wohnt, nicht mehr als 50% der Gesamtwohnfläche zweckentfremdet (beispielsweise untervermietet) werden dürfen. Inwieweit gegen eine zweckentfremdete Wohnung innerhalb des Wohnraumschutzgesetzes vorgegangen wird, muss zudem im Einzelfall geprüft werden.
Eine Novellierung ist am 1.Juni 2013 in Kraft getreten und ist im Gesetz- und Verordnungsblatt nachzulesen. Sie umfasst u.a. folgende Punkte:
- eine Meldepflicht für bestehenden Leerstand sowie bei zu erwartenden Leerstand, der mehr als 4 Monate andauert (bereits im Herbst 2012 in Kraft getreten)
- eine grundsätzliche Zwischenvermietungspflicht bei geplanten Um- und Neubaumaßnahmen
- den Ausbau der Instrumente im Bereich der Ordnungswidrigkeiten (z.B. Werbeverbot für die Vermietung rechtswidriger Ferienwohnungen, Verpflichtung von Internetanbietern ordnungswidrige Inhalte zu entfernen)
- eine Erweiterung der Auskunftspflicht gegenüber der zuständigen Behörde auf Verwalter, Vermittler und Internetanbieter
- sowie die Verfahrensvereinfachungen und Verfahrensbeschleunigungen.
Darüber hinaus könne bereits “die Anbahnung einer Zweckentfremdung, z.B. durch eine Ferienwohnungsanzeige im Internet, mit bis zu 50.000 Euro bestraft werden“.
Link zu dem Hamburger Wohnraumschutzgesetz
New York
Die Wohnungsvermietung ist für einen Zeitraum von unter 30 Tagen verboten.
“Ein von US-Gouverneur David Paterson erlassenes Gesetz zielt darauf ab, die Anzahl derjenigen Touristen, die in Wohngebäuden wohnen, zu reduzieren. Der aktuellen Gesetzgebung zufolge ist es illegal, eine Wohnung in einem New Yorker Wohngebäude für unter 30 Tage zu vermieten.”
Bitte beachte: Dieser Text wurde von 9flats.com übersetzt.
Quelle: www.governing.com, erschienen im September 2010
Link zu einem New Yorker Blog über den aktuellen Stand der Gesetzgebung zur Regelung von Kurzzeitunterkünften in New York